Abklärungen und medizinische Gutachten
Für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel einer Rente, benötigt die IV-Stelle umfassende medizinische Abklärungen.
Diese versicherungsmedizinischen Beurteilungen führt der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Auftrag der IV-Stelle aus. Falls der RAD die Untersuchungen nicht selbst übernehmen kann, arbeitet die IV-Stelle mit Sachverständigen verschiedenster Fachrichtungen zusammen.
Die Sachverständige, der Sachverständige beurteilt die Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Die ärztlichen Informationen sind die Grundlagen für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Die Gutachten müssen medizinische und rechtliche Kriterien erfüllen. Die eingegangenen Gutachten werden auf ihre Qualität überprüft. Der RAD führt eine Liste über die Sachverständigen.
Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (ein Fachgebiet) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachgebiete) unterschieden. Die Vergabe von bi-/polydisziplinären Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, die unter anderem die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der erstellten Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten aufzeigt.