Assistenzbeitrag

Diese Leistung ermöglicht Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die regelmässige Hilfe benötigen, ein selbstbestimmteres Leben zu Hause.

Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und die Hilfe von Angehörigen.

Die betroffenen Personen schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab. Diese Assistenzperson darf weder in gerader Linie mit der versicherten Person verwandt sein noch mit ihr verheiratet oder in Konkubinat leben.

Die Höhe des Assistenzbeitrages richtet sich nach dem regelmässigen Hilfebedarf der versicherten Person. Dabei wird die Zeit abgezogen, die bereits durch andere Leistungen abgedeckt ist (z. B. Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für Minderjährige, Grundpflege nach KVG). Fachpersonen der IV-Stelle ermitteln den individuellen Hilfebedarf.

Grundsätzlich steht der Assistenzbeitrag volljährigen versicherten Personen zu. In speziellen Fällen kann auch für Minderjährige ein Anspruch bestehen.

Da der Assistenzbeitrag komplexe arbeitsrechtliche und organisatorische Fragen aufwerfen kann, besteht Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Fachstellen.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00

Die IV-Stelle Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2024 (ab 11.30 Uhr) bis 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind unsere Mitarbeitenden gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.