Hilflosenentschädigung

Bei Einschränkungen in den alltäglichen Lebensverrichtungen wird die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung geprüft.

  • Wer regelmässig bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege etc. auf Hilfe angewiesen ist, gilt als «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

    Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
    • Wohnsitz: Versicherte Person hat ihren Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz.
    • Dauer der Hilflosigkeit: Die Hilflosigkeit ist regelmässig und erheblich und besteht seit mindestens einem Jahr.
    • Schweregrad: Je nach Grad der Hilflosigkeit wird zwischen leicht, mittel und schwer unterschieden.
    • Lebenssituation: Die Höhe der Entschädigung richtet sich danach, ob die Person in einem Heim oder zu Hause lebt.
  • Bei minderjährigen Versicherten berücksichtigt die IV den zusätzlichen Hilfebedarf im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung:

    • Erstes Lebensjahr: Der Anspruch entsteht, wenn die Hilflosigkeit voraussichtlich länger als zwölf Monate andauert. Die Entschädigung wird nur an den Tagen gezahlt, an denen sich das Kind nicht in einer Einrichtung oder Heilanstalt aufhält.
    • Intensivpflegezuschlag: Minderjährige mit Behinderungen, die im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern täglich mindestens vier Stunden zusätzliche Betreuung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Intensivpflegezuschlag erhalten.
  • Volljährige versicherte Personen gelten als «hilflos», wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen, um selbstständig zu wohnen, sich ausserhalb der Wohnung zu bewegen oder sich vor Isolation zu schützen.

    Bei rein psychischer Beeinträchtigung muss zusätzlich ein Anspruch auf mindestens eine Viertelsrente bestehen.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00

Die IV-Stelle Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2024 (ab 11.30 Uhr) bis 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind unsere Mitarbeitenden gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.