Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf Hilfsmittel, welche sie in verschiedenen Lebensbereichen unterstützen.

Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um

  • die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
  • im bisherigen Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig zu bleiben,
  • Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
  • den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.


Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters (Besitzstandgarantie) bestehen. Selbst wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger und -bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel. 

Durch Einreichen des Anmeldeformulars «Hilfsmittel der AHV» bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons kann der Anspruch geltend gemacht werden.

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