Hilfsmittel
Versicherte Personen haben Anspruch auf Hilfsmittel, welche sie in verschiedenen Lebensbereichen unterstützen.
Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um
- die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
- im bisherigen Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig zu bleiben,
- Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
- den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.
Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters (Besitzstandgarantie) bestehen. Selbst wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger und -bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Durch Einreichen des Anmeldeformulars «Hilfsmittel der AHV» bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons kann der Anspruch geltend gemacht werden.