Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf Hilfsmittel, welche sie in verschiedenen Lebensbereichen unterstützen.

Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um

  • die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
  • im bisherigen Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig zu bleiben,
  • Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
  • den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.


Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters (Besitzstandgarantie) bestehen. Selbst wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger und -bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel. 

Durch Einreichen des Anmeldeformulars «Hilfsmittel der AHV» bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons kann der Anspruch geltend gemacht werden.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00

Die IV-Stelle Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2024 (ab 11.30 Uhr) bis 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind unsere Mitarbeitenden gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.