Internationales

Worauf Sie bei der Aus- oder Einreise in die Schweiz im Bereich Soziale Sicherheit achten müssen.

Die steigende Mobilität der Arbeitnehmenden hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Um ein lückenloses Sozialnetz sicherzustellen, hat die Schweiz internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.

Wichtige Abkommen:

  • EU- und EFTA-Staaten: Seit dem 1. Juni 2002 regelt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz.
  • EU-Verordnungen: Seit dem 1. April 2012 sind die EU-Verordnungen (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und (EG) 987/2009 zur Durchführung in Kraft.
  • EFTA-Staaten: Seit dem 1. Januar 2016 gelten für den Verkehr mit den EFTA-Staaten dieselben Regeln wie für die EU-Staaten, basierend auf der Verordnung (EG) 883/2004.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00

Die IV-Stelle Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2024 (ab 11.30 Uhr) bis 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind unsere Mitarbeitenden gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.