Berufliche Massnahmen
Unterstützung durch die IV für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung.
Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Ziel der IV. Sie bietet umfassende Unterstützung, um die Erwerbsfähigkeit trotz körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen zu verbessern oder zu erhalten. Dabei werden Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten und die zukünftige berufliche Perspektive berücksichtigt. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab.
Überblick über die beruflichen Massnahmen
- Integrationsmassnahmen: Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
- Berufsberatung: Unterstützung bei der Berufswahl
- Erstmalige berufliche Ausbildung: Einstieg ins Berufsleben
- Umschulung: Ausbildung oder Wiedereinschulung in neue oder bisherige Tätigkeit
- Arbeitsvermittlung: Unterstützung bei der Stellensuche
- Arbeitsversuch: Erprobung der Leistungsfähigkeit und Kompetenzen im Arbeitsmarkt
- Personalverleih: Anstellung durch temporäre Arbeitsvermittlung
- Beiträge an Arbeitgebende: Unterstützung für Arbeitgeber
- Beiträge für Selbstständig-Erwerbende: Unterstützung für Selbstständige
Die IV-Stellen beraten und begleiten die Versicherten sowie ihre Arbeitgebenden während des gesamten Eingliederungsprozesses - für einen nachhaltigen Eingliederungserfolg.
Erst, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.