Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Auch nach der Zusprache einer Rente kann sich der Gesundheitszustand ändern. Daher prüft die IV-Stelle regelmässig, ob sich die persönliche, medizinische oder finanzielle Situation geändert hat.

Stellt die IV-Stelle fest, dass die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann, sucht sie das Gespräch mit der versicherten Person und wird gegebenenfalls Massnahmen zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt einleiten. Die Betroffenen erhalten parallel dazu weiterhin ihre Rente bis zum Erreichen der gesetzten Eingliederungsziele.

Übergangsleistung und erleichtertes Wiederaufleben der Rente

Wenn die Eingliederung nicht wie geplant klappt oder sich Ihr Gesundheitszustand innerhalb von drei Jahren verschlechtert, tritt die Übergangsleistung in Kraft. Das bedeutet, dass die IV-Stelle Ihren Rentenanspruch erneut prüft und sicherstellt, dass Sie weiterhin die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten.

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