Frühintervention
Schnellstmöglich Unterstützung bieten, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten, eine Umplatzierung im gleichen Betrieb zu ermöglichen oder die Eingliederung in einen neuen Betrieb zu erleichtern.
Durch rasches Handeln wollen wir eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation verhindern. Die Arbeits- sowie Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person soll, soweit möglich, erhalten oder verbessert werden.
Massnahmen der Frühintervention
Während der obligatorischen Schulzeit ab dem vollendeten 13. Altersjahr:
- Berufsberatung
- Arbeitsvermittlung / Ausbildungsplatz
Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit und Erwachsene:
- Anpassungen des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Sozialberufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
- Beratung und Begleitung
Eine Anmeldung bei der IV ist erforderlich. Die Frühinterventionsphase dauert maximal zwölf Monate und umfasst keinen Rechtsanspruch auf Leistungen.
Taggeldleistungen sind in dieser Phase nicht möglich.