Ich benötige Unterstützung im Alltag

Sind Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung regelmässig auf die Hilfe von Drittpersonen angewiesen, können Sie bei der IV Unterstützung in Form von Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeitrag beantragen.

Die IV unterstützt Sie mit den folgenden finanziellen Beiträgen, um die notwendige Hilfe im Alltag zu organisieren:

Hilflosenentschädigung

Diese Leistung hilft Ihnen, wenn Sie bei grundlegenden Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Schweregrad Ihrer Hilflosigkeit.

Assistenzbeitrag

Wenn Sie selbstständig in Ihrem eigenen Zuhause leben möchten, hilft Ihnen der Assistenzbeitrag, die nötige Unterstützung zu organisieren und zu finanzieren. So können Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein eigenverantwortliches Leben führen.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00

Die IV-Stelle Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2024 (ab 11.30 Uhr) bis 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind unsere Mitarbeitenden gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.