Mein Kind hat ein gesundheitliches Problem
Hat Ihr Kind gesundheitliche Probleme, die seine Entwicklung oder den Alltag erschweren, unterstützt Sie die IV mit verschiedenen Leistungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Kind bestmögliche Hilfe für seine Entwicklung und Lebensqualität erhält.
Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr mit verschiedenen Massnahmen, um ihre Gesundheit, Entwicklung und den Einstieg ins Berufsleben zu fördern:
- Medizinische Massnahmen: Vor dem 20. Altersjahr übernimmt die IV die Kosten für medizinische Eingriffe zur Behandlung bestimmter anerkannter Geburtsgebrechen. Auch bei Kindern ohne Geburtsgebrechen kann die IV unter bestimmten Voraussetzungen chirurgische Eingriffe sowie Physio- und Psychotherapien finanzieren, wenn diese massgeblich zur Erhöhung der späteren Erwerbsfähigkeit beitragen.
- Berufliche Massnahmen: Jugendliche mit Behinderungen werden beim Einstieg ins Erwerbsleben unterstützt, sei es durch Berufsberatung oder die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten, die bei der erstmaligen Ausbildung entstehen.
- Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag: Ab Geburt kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen, wenn Ihr Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen einen erhöhten Betreuungsaufwand benötigt. Sind dies im Tagesdurchschnitt mindestens vier Stunden, kann zusätzlich ein Intensivpflegezuschlag beantragt werden.
- Hilfsmittel: Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die für die Ausbildung oder für ein möglichst selbstständiges Leben im Alltag erforderlich sind.
- Assistenzbeitrag: Unter bestimmten Bedingungen können pflegebedürftige Kinder, die zu Hause betreut werden, sowie körperbehinderte Jugendliche, die eine reguläre Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind, den sogenannten Assistenzbeitrag beanspruchen.