Zum einen führte das Bundesgericht das so genannte strukturierte Beweisverfahren schrittweise bei allen versicherten Personen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen ein. Zum anderen passte der Bundesrat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die gemischte Methode zur Berechnung des Rentenanspruchs von Teilzeiterwerbstätigkeiten an.
Die Studie verfolgt zwei Ziele: Untersucht wird zum einen, ob es Anhaltspunkte gibt, dass die Rechtsänderungen zu einer erhöhten Zunahme bei den Neurenten geführt haben. Zweitens werden die Auswirkungen des strukturierten Beweisverfahrens auf die Arbeitsweise der IV-Stellen bei der Rentenprüfung analysiert.