Ab dem 1. Oktober 2024 werden zu allen Entscheiden (berufliche und medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, Assistenzbeitrag und Hilflosenentschädigung für Minderjährige) keine Rechnungsformulare mehr mitgeschickt.
Auf den Kostengutsprachen (Verfügung) wird auf das IV-Rechnungsportal verwiesen oder die versicherten Personen werden direkt über die Änderungen informiert.
Online-Schalter: IV-Rechnungsportal ersetzt Papierrechnungsformulare
Ab dem 1. Oktober 2024 werden mit allen Entscheiden keine Rechnungsformulare mehr mitgesendet.