Online-Schalter: IV-Rechnungsportal ersetzt Papierrechnungsformulare

Ab dem 1. Oktober 2024 werden mit allen Entscheiden keine Rechnungsformulare mehr mitgesendet.

Ab dem 1. Oktober 2024 werden zu allen Entscheiden (berufliche und medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, Assistenzbeitrag und Hilflosenentschädigung für Minderjährige) keine Rechnungsformulare mehr mitgeschickt.

Auf den Kostengutsprachen (Verfügung) wird auf das IV-Rechnungsportal verwiesen oder die versicherten Personen werden direkt über die Änderungen informiert.